In der «Wegleitung zur Tarifanpassungs- und Produktvorlagen in der Krankenzusatzversicherung» konkretisiert die Umsetzung des neuen FINMA-Rundschreibens 2010/03. Die FINMA gewährt den Versicherern eine Übergangsfrist von gut einem Jahr. Per 1.1.2023 müssen alle laufenden Verträge, sofern zivilrechtlich möglich, die Bestimmungen des neuen Rundschreibens erfüllen.
Das heisst entsprechende Prämienanpassungen müssen diesen oder kommenden Sommer eingereicht werden. Prime Re Solutions unterstützt Krankenzusatzversicherer bei der Analyse, Umsetzung und Tarifeingabe.
Ungleichbehandlung auf 10% beschränkt
Neu muss das technische Ergebnis in JEDER Tarifklasse gleich sein. Unterschiedliche Combined Ratios werden nur bis zu einer Differenz von 10% toleriert. In Folge müssen bis nächsten Sommer alle Tarife grundlegend überprüft und bei Bedarf neu tarifiert werden. Ausgenommen sind Ungleichbehandlungen zur Entlastung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Gewinnbeschränkung erstmals in einer Formel festgehalten
Der erlaubte Gewinn ist nach wie vor auf 10% beschränkt, bei einem technischen Gewinn von über 15% während drei aufeinander folgenden Jahren ist der Tarif zu senken. Neu ist in der Wegleitung die Berechnung des technischen Ergebnisses anhand von EHP-Konten beschrieben. Neben Prämien, Leistungen und Verwaltungskosten sind alle Veränderungen von versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.
Spitalzusatzversicherungen im Fokus
Es ist zu erwarten, dass weiterhin die Spitalzusatzversicherungen aufgrund ihres hohen Preises im Hauptfokus des Regulators stehen. Hier ist die Volatilität der Leistungen jedoch besonders hoch. Stabile technische Ergebnisse je Tarifklasse sind unrealistisch. Besonders für kleine Versicherungsportefeuilles wird die Vermeidung einer Ungleichbehandlung schwierig bzw. kaum möglich.
COVID-19 als Risiko
COVID-19 führte bei vielen Krankenversichern in den Jahren 2019 und 2020 zu unerwartet geringen Leistungen, das Jahr 2021 wird ebenfalls ein Ausnahmejahr sein. Es ist zu hoffen, dass der Regulator diese Ausnahmejahre nicht verwendet, um die Angemessenheit von Tarifen zu beurteilen, sondern auch hier auf nachhaltige Tarife setzt.
Tarifrevision nur noch in Härtefällen
Künftig sind Tarifrevisionen nur noch bei Gefahr einer Insolvenz erlaubt. Ansonsten erlaubt die FINMA nur noch Tarifanpassungen in der Höhe der exogenen Teuerung. Bisher noch nicht berücksichtigte exogene Teuerung kann hingegen nachträglich eintarifiert werden.
Rabatte gelten als Tariffaktoren
Wie erwartet, gilt neu jede Form von Rabatten als Tarifbestandteil, analog zu Altersklassen oder regionalen Faktoren. Sie müssen damit die Bedingungen zur Tarifierung in der Krankenzusatzversicherung erfüllen.
Das Beste kommt zum Schluss
Das neue FINMA-Rundschrieben sieht offiziell die Möglichkeit von technisch nicht begründbaren Prämienreduktionen vor. Diese sind quantitativ beschränkt, erlaube den Versicherern jedoch, ihrem spezifischen Zielkollektiv besonders attraktive Prämien anzubieten.
Bei Fragen steht Monika Buholzer zur Verfügung.
Lesen Sie mehr News.
#FINMA #Tarifrevision #Tarifeinreichung #Krankenzusatzversicherung #Prämien #Krankenversicherung #KK #Tarifanpassung #Aktuar #Aktuare #Aktuariat #aktuarielleDienstleistungen #Krankenzusatzversicherer #Versicherung
Comments